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EU-CBAM · Anhang I · geprüft am 2026-10-30

Fällt meine Ware unter CBAM?

Geben Sie die Zolltarifnummer aus der Einfuhranmeldung ein. Die Antwort stammt aus Anhang I der CBAM-Verordnung, nicht aus der Produktbezeichnung.

So lesen Sie das Ergebnis

  • CBAM-pflichtig: Der Code fällt unter einen Eintrag in Anhang I. Der Einführer erfasst die grauen Emissionen seit dem 1. Januar 2026.
  • Mehr Ziffern nötig: Der Code ist zu kurz. Manche Codes darunter sind erfasst, andere nicht.
  • Hängt von der Ware ab: Ein „ex“-Code, bei dem nur ein Teil der Waren erfasst ist.
  • Nicht CBAM-pflichtig: Der Code ist ausdrücklich ausgenommen oder gar nicht aufgeführt.

Ein erfasster Code allein macht Sie noch nicht zum Anmelder. Ab mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr brauchen Sie in der Regel den Status als zugelassener CBAM-Anmelder; Strom und Wasserstoff werden anders behandelt. Mengen im Pflicht-Check prüfen.

Eisen und Stahl

Nur direkte Emissionen (Anhang II). Kohlendioxid.

KN-Code Waren (Wortlaut Anhang I)
72 Eisen und Stahl

Ausgenommen: 7202 2 Ferrosilicium; 7202 30 00 Ferrosiliciummangan; 7202 50 00 Ferrosiliciumchrom; 7202 70 00 Ferromolybdän; 7202 80 00 Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram; 7202 91 00 Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan; 7202 92 00 Ferrovanadium; 7202 93 00 Ferroniob; 7202 99 10 Ferrophosphor; 7202 99 30 Ferrosiliciummagnesium; 7202 99 80 Andere Ferrolegierungen der Unterposition 7202 99; 7204 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl

2601 12 00 Agglomerierte Eisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände
7301 Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl
7302 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material
7303 00 Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen
7304 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl
7305 Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl
7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl
7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl
7309 00 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
7311 00 Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase
7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
7326 Andere Waren aus Eisen oder Stahl

Aluminium

Nur direkte Emissionen (Anhang II). Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC).

KN-Code Waren (Wortlaut Anhang I)
7601 Aluminium in Rohform
7603 Pulver und Flitter, aus Aluminium
7604 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium
7605 Draht aus Aluminium
7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
7607 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
7608 Rohre aus Aluminium
7609 00 00 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium
7610 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium
7611 00 00 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
7612 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
7613 00 00 Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase
7614 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik
7616 Andere Waren aus Aluminium

Zement

Direkte und indirekte Emissionen. Kohlendioxid.

KN-Code Waren (Wortlaut Anhang I)
ex 2507 00 80 anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, ausgenommen nicht gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm
2523 10 00 Zementklinker
2523 21 00 weißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt
2523 29 00 anderer Portlandzement
2523 30 00 Tonerdezement
2523 90 00 anderer Zement

Düngemittel

Direkte und indirekte Emissionen. Kohlendioxid und Distickstoffoxid.

KN-Code Waren (Wortlaut Anhang I)
2808 00 00 Salpetersäure; Nitriersäuren
2814 Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung
2834 21 00 Kaliumnitrat
3102 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger

Ausgenommen: 3105 60 00 mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend

Wasserstoff

Nur direkte Emissionen (Anhang II). Kohlendioxid.

KN-Code Waren (Wortlaut Anhang I)
2804 10 00 Wasserstoff

Strom

Nur direkte Emissionen (Anhang II). Kohlendioxid.

KN-Code Waren (Wortlaut Anhang I)
2716 00 00 Elektrischer Strom

Häufig gefragt, nicht CBAM-pflichtig

Diese Positionen stehen im Zolltarif neben erfassten Waren, sind aber nicht in Anhang I aufgeführt.

7317 Stifte, Nägel, Heftklammern und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
7315 Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
7320 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl
7602 Abfälle und Schrott, aus Aluminium
7615 Haushalts-, Küchen- und Sanitärartikel, aus Aluminium

Die Liste wird 2028 voraussichtlich länger

Die Kommission hat am 17. Dezember 2025 vorgeschlagen, ab dem 1. Januar 2028 rund 180 stahl- und aluminiumintensive nachgelagerte Produkte aufzunehmen. Rat und Parlament haben unterschiedliche Positionen und verhandeln noch. Bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt gilt die Liste oben.

Quellen

Keine Rechts- oder Zollberatung. Verbindlich ist die Einreihung nur durch die Zollverwaltung (z. B. verbindliche Zolltarifauskunft).