CBAM-Waren · Zement · geprüft am 2026-10-30
KN ex 2507 00 80 anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm — teilweise CBAM-pflichtig
Dies ist ein „ex“-Code: Erfasst sind nur die im Wortlaut von Anhang I genannten Waren. Gebrannter kaolinhaltiger Ton fällt darunter, nicht gebrannter unter demselben Code nicht.
ex 2507 00 80 – anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, ausgenommen nicht gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm
Treibhausgas: Kohlendioxid.
Was der Einführer erfasst
- Graue Emissionen je Tonne Ware: direkte und indirekte Emissionen (in der Herstellung verbrauchter Strom).
- Tatsächliche Anlagendaten des Herstellers über das CBAM-Register oder die Standardwerte der Kommission, die einen Aufschlag enthalten.
- Einen im Ursprungsland bereits gezahlten CO2-Preis, falls Sie ihn abziehen wollen.
- Abzugebende CBAM-Zertifikate. Der Verkauf beginnt im Februar 2027; die erste jährliche CBAM-Erklärung für Einfuhren aus 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig.
Der Schwellenwert von 50 Tonnen
Einfuhren unter diesem Code zählen zum gemeinsamen Schwellenwert von 50 Tonnen Eigenmasse pro Jahr für alle CBAM-Waren. Darüber brauchen Sie in der Regel den Status als zugelassener CBAM-Anmelder; darunter sollten Sie die Mengen dokumentieren, die belegen, dass Sie unter dem Wert bleiben. Mengen im Pflicht-Check prüfen
Weiteren Code prüfen
Weitere Codes in Anhang I: Zement
- 2523 10 00 Zementklinker
- 2523 21 00 weißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt
- 2523 29 00 anderer Portlandzement
- 2523 30 00 Tonerdezement
- 2523 90 00 anderer Zement
Quellen
- Regulation (EU) 2023/956, Annex I and II (consolidated 20.10.2025)
- CBAM 50-tonne mass threshold
- CBAM certificates and annual declaration
Keine Rechts- oder Zollberatung. Verbindlich ist die Einreihung nur durch die Zollverwaltung (z. B. verbindliche Zolltarifauskunft).