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CBAM-Waren · Wasserstoff · geprüft am 2026-10-30

KN 2804 10 00 Wasserstoff — CBAM-pflichtig

Waren unter diesem Code sind CBAM-Waren. Der Einführer oder sein indirekter Zollvertreter erfasst seit dem 1. Januar 2026 die grauen Emissionen.

2804 10 00 – Wasserstoff

Treibhausgas: Kohlendioxid.

Was der Einführer erfasst

  • Graue Emissionen je Tonne Ware: nur direkte Emissionen, weil dieser Sektor in Anhang II steht.
  • Tatsächliche Anlagendaten des Herstellers über das CBAM-Register oder die Standardwerte der Kommission, die einen Aufschlag enthalten.
  • Einen im Ursprungsland bereits gezahlten CO2-Preis, falls Sie ihn abziehen wollen.
  • Abzugebende CBAM-Zertifikate. Der Verkauf beginnt im Februar 2027; die erste jährliche CBAM-Erklärung für Einfuhren aus 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig.

Der Schwellenwert von 50 Tonnen

Wasserstoff ist nicht Teil des 50-Tonnen-Schwellenwerts; es gelten eigene Regeln. Fragen Sie Ihren Zollvertreter, wie Ihre Einfuhren gezählt werden.

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Quellen

Keine Rechts- oder Zollberatung. Verbindlich ist die Einreihung nur durch die Zollverwaltung (z. B. verbindliche Zolltarifauskunft).